Informationen für Ärzte
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Zuweisungsmöglichkeiten von Patienten.
Weitergehende Informationen zu verschiedenen Themen erhalten Sie hier.
Ambulantes Operieren im Krankenhaus
Zuweisung im Rahmen §115b SGB V
Für alle Vertragsärzte besteht die Möglichkeit Patienten im Rahmen des §115b SGB V Ambulantes Operieren im Krankenhaus mit Überweisungsschein in der Abteilung für Gefäß– und Endovaskularchirurgie der Kreiskliniken Günzburg - Krumbach zuzuweisen und vorzustellen. In der Regel handelt es sich dabei um Patienten mit Krampfaderleiden, Patienten zur Implantation oder Entfernung von zentralvenösen Kathetersystemen (z.B. Ports). Die Zuweisung ist sowohl an die Klinik Günzburg wie auch die Klinik Krumbach möglich.
Eine Terminvereinbarung zuvor ist erforderlich.
Vorstationäre (prästationäre) Sprechstunde zur Indikationsbesprechung
Ist bei einem Patienten eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich, oder ist die Notwendigkeit der stationären Behandlungs aufgrund einer Gefäßerkrankung zu prüfen, so erfolgt die prästationäre Vorstellung in der Indikationssprechstunde an der Klinik Günzburg oder der Klinik Krumbach. Hierzu ist dann ein stationärer Einweisungsschein erforderlich. Im Rahmen der praestationären Vorstellung erfolgen Voruntersuchungen und Aufklärungsgespräche. In der Regel erfolgt die stationäre Aufnahme innerhalb von 5 Tagen nach prästationärer Vorstellung.
Für die ambulante Zuweisung aller anderen Patienten wurde durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns eine entsprechender Ermächtigungsumfang festgelegt.
Bei der Zuweisung von Patienten durch Vertragsärzte in unsere Ermächtigungssprechstunde sind die Überweisungsodalitäten zu beachten.
Durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns wurde folgender Ermächtigungsumfang zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugesprochen:
A. Nur am Standort Klinik Günzburg:
1. Auf Überweisung durch die ermächtigten Ärzte der Klinik Günzburg und der Klinik Krumbach:
Leistungen zur Diagnostik und Therapie im Rahmen der ambulanten gefäßchirurgischen Versorgung, soweit diese am selben Tag unbedingt erforderlich sind
2. Auf Überweisung durch zugelassene fachärztliche Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie und der Zusatzqualifikation „Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen“:
Leistungen zur Diagnostik und Therapie im Rahmen der ambulanten gefäßchirurgischen Versorgung, soweit diese am selben Tag unbedingt erforderlich sind
3. Auf Überweisung des Kuratoriums für Heimdialyse in Günzburg:
3.1 Gefäßchirurgische Beurteilung von Shunt-Patienten sowie gefäßchirurgische Versorgung von Dialysepatienten einschließlich erforderlich prä- und postoperativer Ultraschalldiagnostik sowie chirurgische Beurteilung von CAPD
3.2 Behandlungen sofern diese unbedingt am gleichen Tag der Dialysebehandlung erfolgen müssen
4. Auf Überweisung durch zugelassene Nephrologen sowie in zugelassenen MVZ tätige Nephrologen und ermächtigte Dialyseärzte:
Chirurgische Mitbehandlung von Dialysepatienten zu Shunt-Chirurgie und Anlage sowie chirurgische Betreuung von CAPD-Kathetern einschließlich prä- und postoperativer Ultraschalldiagnostik
5. Auf Überweisung durch zugelassene fachärztliche Internisten mit dem Schwerpunkt Angiologie oder Kardiologie, durch Chirurgen und Orthopäden sowie in zugelassenen MVZ tätige Internisten derselben Fachgruppe: Konsiliartätigkeit in seltenen, schwierigen Fragestellungen bei arteriellen gefäßchirurgischen Erkrankungen:
5.1 Untersuchungen und Behandlungen
5.2 Abklärung der Operationsindikation bei akuten Erkrankungen
5.3 Ambulante Nachbehandlung nach einer stationären Krankenhausbehandlung längstens für die Dauer von 3 Monaten für in der Regel drei Untersuchungen nach Entlassung aus der stationären Behandlung, soweit diese Leistungen nicht im Rahmen einer poststationären Behandlung durchgeführt werden. Das Datum der Entlassung aus der stationären Behandlung ist auf dem Überweisungsschein anzugeben.
5.4 Einmalige Weiterbehandlung nach einer Notfallversorgung im Kreiskrankenhaus Günzburg. Ausgenommen sind Leistungen für Inanspruchnahme, die durch die geltende Notfallvereinbarung abgedeckt sind.
6. Auf Überweisung durch fachärztlich tätige Internisten mit der Schwerpunkt- bezeichnung Kardiologie und Angiologie, Neurologen, sowie in zugelassenen MVZ tätige Ärzte derselben Fachgruppen und ermächtigte Neurologen:
Untersuchungen zur Abklärung der Operationsindikation und postoperativen Nachsorge bei Carotisstenosen
7. Auf Überweisung von zugelassenen Vertragsärzten und in zugelassenen MVZ tätige Ärzte:
Nachsorgen von Patienten > mit endovaskulär versorgten Aortenaneurysmen zum Ausschluss von - Endoleaks - Stentgraftmigration
> mit infrainguinalen Bypass-OP’s zur - Detektion des „Failing Graft“ mithilfe der Doppler- und Duplex-Sonographie
> Überwachung der Abheilung von chronischen Unterschenkel- und Fußwunden nach Bypassanlage
> Versorgung und Nachsorge von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom (ischämische Komponente)
> Langzeitkontrolle von arteriellen gefäßchirurgischen Erkankungen
> Versorgung und Nachsorge von Patienten mit Ulcus cruris
8. Auf Überweisung durch zugelassene fachärztliche Internisten mit dem Schwerpunkt Angiologie bzw. zugelassene fachärztliche tätige Allgemeinärzte mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie sowie zugelassene in MVZ tätige fachärztliche Internisten mit dem Schwerpunkt Angiologie und fachärztlich tätige Allgemeinärzte mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie, sowie in zugelassenen oder in MVZ tätige Dermatologen und Chirurgen:
Untersuchungen und Behandlungen bei venösen Erkrankungen
B. Am Standort Klinik Krumbach:
Auf Überweisung des Kuratoriums für Heimdialyse in Günzburg, sowie auf Überweisung durch Nephrologen sowie in MVZ tätige Nephrologen und ermächtigte Dialyseärzte:
Gefäßchirurgische Beurteilung von Shunt-Patienten und chirurgische Mitbehandlung von Dialysepatienten zur Shuntchirurgie – und anlage mit einer Fallbeschränkung von 20 Patienten im Quartal