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Covid-19: Testpflicht für Begleitpersonen von ambulanten Patienten

Testpflicht für Begleitpersonen von ambulanten Patienten in den Kreiskliniken Günzburg-Krumbach

Mit der neuen Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind Begleitpersonen von ambulanten Patienten ab Donnerstag, 14.4.22, verpflichtet bei Betreten der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach an beiden Standorten einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorzuweisen. Ausnahmen von der Testpflicht für Begleitpersonen sind nur in Notfallsituationen möglich.